Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma STRANDPERLEN Ferien an der Ostsee GmbH
Lieber Gast,
die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, der Firma STRANDPERLEN Ferien an der Ostsee GmbH, Weidenhof 1b, 18347 Ostseebad Wustrow zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z.B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen sorgfältig durch.
1.1 Diese Reisebedingungen gelten für alle unsere Angebote von Ferienobjekten. Wir unterstellen alle Verträge über Ferienobjekte dem verbraucherfreundlichen Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB unter besonderer Berücksichtigung des Mietvertragscharakters unserer Leistungen.
1.2 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag über das Ferienobjekt anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen für Sie günstiger sind als die Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB.
Für alle Buchungswege gilt:
2.2. Für die Buchung die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt gilt:
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
2.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §651 a und § 651 c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
3.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
3.3 Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.4 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen und dem Belegungsbeginn weniger als 21 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.3. zu bezahlen.
3.5 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, wir unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht und Sie den Zahlungsverzug zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziff.6 zu belasten.
3.8 Die Höhe der örtlichen Kurtaxe der einzelnen Gemeinden, zu deren Einzug wir berechtigt und verpflichtet sind, richtet sich nach der jeweiligen Satzung der Gemeinde, maximal jedoch bis zu ca. 4 € pro Person und Nacht. Im Regelfall wird der zu entrichtende Betrag bereits in der Buchungsbestätigung aufgeführt und ist, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, zusammen mit dem Reisepreis zu bezahlen.
3.8 Über die in Ziffer 3.6 bis 3.7 genannten Kosten werden Sie separat vor Vertragsschluss informiert.
4.1 Die Kaution wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, zusammen mit der Restzahlung gem. Ziffer 3.3. zur Zahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kaution € 200,-.
4.2 Die Kaution sichert die Erfüllung Ihrer Pflichten als Kunde zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der Kurtaxe, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeräumtem Objekt. Beachten Sie hierzu auch unsere allgemeinen Hinweise.
4.3 Wir sind berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
4.4 Soweit von uns keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 4.2 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Abreise. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 21 Tage nach Belegungsende. Im Falle entsprechender Einbehalte bleiben Ihnen sämtliche Einwendungen gegen den Grund und die Höhe des Anspruchs, für den der Einbehalt vorgenommen wird, vorbehalten.
4.5 Über die Pflicht zur Kautionshinterlegung werden Sie im Einzelnen nochmals separat im Rahmen der vorvertraglichen Informationen unterrichtet.
5.1 Die von uns geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise, vorvertraglicher Informationen und Erläuterungen im Prospekt bzw. der Buchungsgrundlage und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen, insbesondere unserer allgemeinen Hinweise.
5.2 Unsere Leistungspflicht umfasst keine Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere nicht die Umgebung des Objekts, Strand-, Straßen- und Ortsverhältnisse, soweit nicht diesbezüglich bestehende Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten schuldhaft durch uns verletzt wurden.
5.3 Wir bieten in den Objekten die kostenfreie Nutzung von Wlan/Internet an. Jedoch besteht ausdrücklich kein verpflichtender Anspruch auf diese Leistung.
5.4 In der Regel gehört zu jedem Objekt 1 kostenfreier Stellplatz. Ein Anspruch auf weitere kostenfreie Parkplätze besteht nicht.
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen dringend, uns diesen Rücktritt in Textform unter nachfolgend angegebener Anschrift zu erklären.
6.2 Wenn Sie vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Bei einem Rücktritt
können wir eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.3 verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist. Wir können keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Im Übrigen wird auf Ziffer 6.7 verwiesen.
6.4 Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.
6.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 6.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 6.3. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
6.6 Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.8 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.9 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) vorgenommen, so können wir, ohne dass für Sie ein Rechtsanspruch auf die Vornahme der Umbuchung entsteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis 42 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 50,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht, für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB Ihnen gegenüber gegeben haben.
6.10 Nehmen Sie die Belegung des Ferienobjektes oder Teile davon, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen verspäteter An- oder vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
7.1 Wir sind berechtigt, den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten durch uns beruht.
7.2 Bei Kündigung in diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei wir uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen müssen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objektes entstehen.
8.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
8.2 Sie sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln und uns alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit unverzüglich zu melden.
8.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
8.4 Hunde dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gegen Zahlung eines Aufpreises gemäß unserer für den Belegungszeitraum gültigen Preisliste mitgebracht werden. Andere Haustiere, wie z.B. Katzen, dürfen nicht mitgebracht werden.
8.5 Sie können das Objekt am Anreisetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr übernehmen. Am Abreisetag ist das Objekt bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Bei der Berechnung des Reisepreises zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.
9.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
9.2 Fristsetzung vor Kündigung: Wollen Sie den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2 Sie erklären sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme der Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen uns und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
10.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben Ihre Rechte aus § 651 i BGB unberührt.
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden Ihrerseits die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr.2, 4-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen..
13.1 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Strandperlen GmbH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die Strandperlen GmbH ausschließlich am Sitz der Strandperlen GmbH verklagen.
13.2 Für Klagen der Strandperlen GmbH gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Strandperlen GmbH vereinbart.
13.3 Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vertragsbedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
© Urheberrechtlich geschützt: TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2024
Reiseveranstalter ist:
STRANDPERLEN Ferien an der Ostsee GmbH
Weidenhof 1B
18347 Ostseebad Wustrow
Tel: +49 (0)38220 / 610
E-Mail: info(at)strandperlen.de
Registereintragung: HRB 3791 (AG Stralsund)
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer: Tiemo Linsenmeyer